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Finanzlexikon: ewu

ewu

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) ist ein wesentlicher Bestandteil der Europäischen Union, die unter anderem auch den Euro ermöglicht hat.

Geschichtlicher Ablauf

Die Einheitliche Europäische Akte (1985) und der Vertrag über die Europäische Union „Vertrag von Maastricht“ (1991) bildeten das Fundament für die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).

Die 1. Stufe der Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Ländern. Am 1. Januar 1994 begann die 2. Stufe, die die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank. Am 1. Januar 1999 wurde die 3. Stufe der Währungsunion wirksam. Jetzt wurden die Wechselkurse der Mitglieder der Währungsunion untereinander unwiderruflich festgelegt und der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Die Geldpolitik wird seitdem nicht mehr von den Zentralbanken der Mitgliedsländer betrieben, sondern von der Europäischen Zentralbank (EZB).

Zum Jahr 2002 wurden Euro-Banknoten und Münzen eingeführt.

Stufen der Einführung

Die Mitgliedschaft in der Europäischen Währungsunion ist in verschiedenen Stufen möglich.

Mitglied auf Stufe 1 ist jedes Mitglied der europäischen Union. Es verpflichtet sich damit zu einer vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs und einer engeren Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik.

Für ein Mitglied auf Stufe 2 gilt eine vertiefte Überwachung der Wirtschafts- und Finanzpolitik. Außerdem wird eine maximale Schwankungsbreite der Währung des Teilnehmerlandes zum Euro festgelegt. Die maximale Schwankungsbreite ist dabei höchstens ±15 Prozent, es können aber auch geringere Schwankungsbreiten vereinbart werden.

Mit dem Eintritt in die 3. Stufe erfolgt die unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses. Die Kompetenz für die Geldpolitik geht auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) über, das sich aus der EZB und den nationalen Notenbanken zusammensetzt. Um der 3. Stufe beitreten zu können, muss ein Land die Konvergenzkriterien erfüllen, durch die die Finanzpolitik harmonisiert werden soll.

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